Seitenbereiche
Sieger & Huber Steuerberatungsgesellschaft mbH
+49 (0)8062 70990

Berufskleidung in der Gastronomie

Illustration

Werbungskostenabzug

In der Gastronomiebranche als Berufskleidung anerkannt sind beim Kellner der Kellnersmoking oder das Kellnerjackett, ebenso der schwarze Anzug des Oberkellners, bzw. die schwarze Hose in Kombination mit einer weißen Jacke (vgl. BFH vom 9.3.1979, VI R 171/77, BStBl II 1979, 519). Der Trachtenanzug, den der Geschäftsführer eines im bayerischen Stil gehaltenen Lokals tragen muss, stellt hingegen keine typische Berufskleidung dar.

Umsatzsteuer

Stellt der Gastronom seinen Angestellten Berufskleidung unentgeltlich zur Verfügung, liegt darin eine nicht umsatzsteuerbare Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vor.

Stand: 26. September 2019

Bild: karepa - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.